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arztsuche arztsuche arztsuche in deutschland die ärztekammern und kassenärztlichen vereinigungen der regionen (normalerweise bundesländer) in deutschland sind die einrichtungen, die als einzige die validen angaben über die qualifikation der in deutschland tätigen ärzte haben. einige dieser körperschaften haben bereits arztsuchdienste aufgebaut, die im internet für patienten zugänglich sind. andere geben bislang nur telefonisch auskünfte über ärzte. wir bieten ihnen von dieser seite aus die informationen zu den suchdiensten in den einzelnen regionen.für weitere informationen über die arztsuche in einem bundesland klicken sie auf die entsprechende fläche in der kartendarstellung oder wählen sie die landesbezeichnung in der hauptnavigation. legende: = online-arztsuche vorhanden = telefonische beratung bei der suche nach einem arzt die arztsuche ist regional aus den daten der entsprechenden ärztekammern und kassenärztlichen vereinigungen zusammengestellt und greift auf deren daten zurück. wenn sie ihren eintrag im entsprechenden arztsuchdienst nicht finden, wobei nicht alle organisationen online vertreten sind, wenden sie sich bitte direkt an die zuständige ärztekammer oder kv. aktuelle meldungen medizin und ethik 27.12.2018 montgomery: „erschaffung genveränderter menschen muss ein tabu bleiben“ berlin - als „gefährliches signal“ wertete -präsident prof. dr. frank ulrich montgomery in einem interview mit der rheinischen post (27.12.) die jüngsten experimente mit genetisch veränderten babys in china. „wir müssen sicherstellen, dass die erschaffung genveränderter menschen ein tabu bleibt“, forderte er. hierfür sieht er auch die vereinten nationen in der pflicht. notwendig sei ein „international verbindlicher kodex für wissenschaftler“. montgomery wies darauf hin, dass der weltärztebund bereits ein entsprechendes papier verabschiedet hat. mit blick auf die debatte über die organspende in deutschland sprach sich montgomery erneut für die einführung einer... weiterlesen vorsorgliche... 21.12.2018 bäk und zeko geben hinweise und empfehlungen zum umgang mit vorsorgevollmachten und patientenverfügungen berlin – der umgang mit nicht einwilligungsfähigen menschen ist für ärztinnen und ärzte beruflicher alltag, aber niemals alltäglich. vor allem wenn es darum geht, den willen dieser patientinnen und patienten zu eruieren, kann es zu unsicherheiten bei ärzten und angehörigen kommen. vorsorglichen willensbekundungen kommen in diesen situationen besondere bedeutung zu. wie kann für den fall der einwilligungsunfähigkeit vorgesorgt werden? welche arten von vorsorglichen willensbekundungen gibt es und welche rechtlichen vorgaben sind zu beachten? diese und weitere fragen beantworten (bäk) und zentrale ethikkommission bei der (zeko) in ihren aktualisierten „hinweisen und empfehlungen zum umgang mit vorsorgevollmachten und patientenverfügungen im ärztlichen alltag“. diese sollen ärzten, aber auch patienten, eine grundlegende orientierung im umgang mit vorsorglichen willensbekundungen geben. zudem werden die zugrundeliegenden rechtsvorschriften verständlich dargestellt. „niemand muss seinen willen vorsorglich bekunden. in bestimmten fällen kann es aber sinnvoll sein, wenn ärzte gegenüber ihren patienten die möglichkeiten vorsorglicher willensbekundungen ansprechen, zum beispiel wenn in einem absehbaren zeitraum der eintritt der einwilligungsunfähigkeit mit hoher wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“, erläutert -präsident prof. dr. frank ulrich montgomery. die überarbeiteten empfehlungen gäben hier eine hilfestellung. die unterschiede der verschiedenen instrumente vorsorglicher willensbekundung erklärt prof. dr. iur. jochen taupitz, vorsitzender der zeko: „mit der patientenverfügung entscheidet der betroffene für den fall seiner zukünftigen einwilligungsunfähigkeit selbst, welche medizinischen maßnahmen in bestimmten situationen durchgeführt werden sollen. zusätzlich kann und sollte mit der vorsorgevollmacht und der betreuungsverfügung ein stellvertreter bestimmt werden, der in der jeweiligen situation im sinne des patienten entscheidet.“ dabei sei eine vorsorgevollmacht am besten geeignet, um für den fall der eigenen einwilligungsunfähigkeit dem willen geltung zu verschaffen. prof. dr. jur. volker lipp, mitglied im ausschuss für ethische und medizinisch-juristische grundsatzfragen sowie gleichfalls in der zeko, weist darauf hin, dass patientenverfügungen konkrete maßnahmen für konkrete situationen beschreiben sollten. andernfalls seien sie „nur“ ein hinweis auf den mutmaßlichen willen. „je nachdem, wie der patient formuliert, kann er aber auch seinem vertreter einen entscheidungsspielraum einräumen“, ergänzt er. die hatte erstmals im jahr 1999 handreichungen für ärzte zum umgang mit patientenverfügungen vorgelegt und diese immer wieder überarbeitet. die nunmehr erneut aktualisierten hinweise und empfehlungen berücksichtigen insbesondere die aktuelle rechtsprechung. die gliederung wurde im interesse der besseren handhabung leicht verändert sowie ein inhaltsverzeichnis vorangestellt. hinweise und empfehlungen der und der zentralen ethikkommission bei der zum umgang mit vorsorgevollmachten und patientenverfügungen im ärztlichen alltag [pdf] ... weiterlesen ambulante versorgung 20.12.2018 montgomery: praxistaugliche lösungen statt polemik berlin - zu den verlautbarungen des gkv-spitzenverbandes über praxisöffnungszeiten erklärt -präsident prof. dr. frank ulrich montgomery: „die kassenfunktionäre sollten sich dringend aus ihren verwaltungsgebäuden heraus bemühen und einen blick in die praxen der niedergelassenen ärzte werfen. die kollegen arbeiten am limit und oftmals darüber hinaus. das wissen die patienten. das sollte auch ein herr von stackelberg wissen, wenn er sich denn wirklich für konstruktive lösungen für die ambulante versorgung interessieren würde. statt polemik brauchen wir praxistaugliche reformen. wer versorgungsengpässe vermeiden will, sollte sich für mehr ärztlichen nachwuchs und attraktive arbeitsbedingungen einsetzen. dazu gehört auch das ende der budgetierung von gesundheitsleistungen.“ weiterlesen bäkground 17.12.2018 neue ausgabe des bäk-informationsdienstes bäkground berlin - geschafft! nach sechs jahren harter arbeit steht die neue (muster-)weiterbildungsordnung. sie richtet die ärztliche weiterbildung vollkommen neu aus: in zukunft stehen kompetenzen im mittelpunkt, weniger die zeiten und zahlen. außerdem wird die weiterbildung strukturierter und transparenter. der bäkground stellt in seiner aktuellen ausgabe die wesentlichen neuerung dar (s. 3) und gibt gleichzeitig einen ausblick auf die nun anstehenden reformschritte. so muss die novelle nun in den ländern umgesetzt und ein elektronisches logbuch eingeführt werden. veränderungen stehen auch auf europäischer ebene an. am 1. januar 2019 übernimmt -präsident prof. dr. frank ulrich montgomery die präsidentschaft des ständigen ausschusses der ärzte der europäischen union. im interview mit dem bäkground (s. 5) gibt er einen ausblick auf die wichtigsten gesundheitspolitischen themen in europa. klar, dass dabei der brexit ganz vorne steht. darüber hinaus steht europa im kommenden jahr vor einer schicksalswahl. montgomery kündigt an, die ärzteschaft werde den europapolitikern genau auf die finger schauen und das subsidiaritätsprinzip entschieden verteidigen. mit ihrer eigenen geschichte befasste sich die ärzteschaft anlässlich der enthüllung einer gedenktafel für die vom ns-regime verfolgten jüdischen ärztinnen und ärzte (s. 14). anwesend waren unter anderem der stellvertretende parlamentspräsident israels, yehiel bar, sowie der präsident des weltärztebundes, prof. dr. leonid eidelman, die vizepräsidentin des deutschen bundestages, petra pau, und der bundesminister für gesundheit, jens spahn. „der gedanke an diese dunkelste zeit der deutschen ärzteschaft schmerzt. aber gedanken und gedenken halten die erinnerung an das geschehene wach. sie halten uns wachsam, unrecht und unmenschlichkeit nicht einmal im ansatz z
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